BAFA-Förderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder
Ab dem 1. Oktober 2024 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (abgekürzt mit BAFA, warum auch immer) die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern mit einem Zuschuss in Höhe von 25% des Kaufpreises inklusive förderfähigem Zubehör. Wir empfehlen vor der Antragstellung die Hinweise des BAFA zu beachten:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html